Kaminofen steuerlich absetzen: Was ist 2026 möglich?

Einen Kaminofen kannst du 2026 unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Entscheidend ist, ob du ihn selbst einbauen lässt oder neu anschaffst. Handwerkerleistungen für den Einbau sind bis zu 1.200 Euro jährlich als Steuerbonus ansetzbar. Die Anrechnung auf die Wohnfläche ist dagegen kein Steuermodell, sondern eine wohnrechtliche Frage, die indirekt Kosten beeinflusst.

Handwerkerleistung: Der direkteste Steuerbonus beim Kaminofen

Wer einen Kaminofen einbauen lässt, kann die Arbeitskosten des Betriebs direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Einkommensteuergesetz sieht für haushaltsnahe Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten vor, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten zählen dabei nicht.

In der Praxis sieht das so aus: Du lässt einen Kaminbauer deinen neuen Kaminofen fachgerecht aufstellen, den Kaminanschluss herstellen und das Gerät abnehmen. Die Rechnung weist Arbeitskosten von 2.500 Euro und Materialkosten von 1.800 Euro aus. Absetzbar sind 20 Prozent von 2.500 Euro, also 500 Euro direkt von deiner Steuerschuld. Das ist kein Abzug vom Einkommen, sondern ein echter Abzug von der Steuerlast.

Wichtig: Die Rechnung muss auf deinen Namen lauten, und du musst sie per Überweisung bezahlen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Trag die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung ein.

Erfahrungsgemäß vergessen viele Ofenbesitzer, auch die Kosten für den Schornsteinfeger jährlich anzusetzen. Kehrentgelte und die Feuerstättenschau zählen ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung und lassen sich mit bis zu 510 Euro Steuerbonus (20 Prozent von 2.550 Euro Lohnkosten) geltend machen.

Kaminofen auf die Wohnfläche anrechnen: Was das steuerlich bedeutet

Die Anrechnung des Kaminofens auf die Wohnfläche ist kein direktes Steuerinstrument, beeinflusst aber indirekt relevante Kosten. Nach der Wohnflächenverordnung gilt ein Kaminofen nicht als raumverkleinerndes Bauteil. Er zählt zur nutzbaren Bodenfläche und verringert die anrechenbare Wohnfläche in der Regel nicht.

Relevant wird das für Vermieter: Die Wohnfläche bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete und damit den Rahmen für Werbungskosten und Abschreibungen. Ein fest eingebauter Kaminofen, der zur Gebäudeausstattung gehört, kann als Teil des Gebäudes über die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Nutzungsdauer von üblicherweise 10–15 Jahren für den Ofen selbst.

Als Eigenheimbesitzer, der selbst wohnt, greift dieser Weg nicht. Hier bleibt die Handwerkerleistung beim Einbau der wichtigste Hebel.

Kaminofen als Betriebsausgabe oder im Arbeitszimmer

Nutzt du einen Raum ausschließlich beruflich als Arbeitszimmer und beheizt ihn mit einem Kaminofen, lässt sich der Ofen anteilig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt das an, wenn der Raum tatsächlich ausschließlich beruflich genutzt wird und das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist. Den Kaufpreis des Ofens verteilst du dann über die Nutzungsdauer, oder du nutzt die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn der Nettowert unter 800 Euro liegt.

Für das Brennholz selbst gilt: Kosten für Heizmaterial zählen nicht zu den absetzbaren Handwerkerleistungen. Wer seinen Brennholzbedarf für die Heizsaison plant, sollte das Budget für Holz und Ofeneinbau daher sauber trennen.

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Energetische Sanierung: Höherer Steuerbonus möglich

Seit der Reform der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen gibt es einen weiteren Weg. Wer einen alten, ineffizienten Heizkessel durch einen modernen Kaminofen oder Pelletofen mit nachgewiesener Effizienzklasse ersetzt, kann unter Umständen den höheren Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz nutzen. Dieser beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten einschließlich Material, verteilt auf drei Jahre, maximal 40.000 Euro pro Objekt.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist, du es selbst bewohnst und ein anerkannter Fachbetrieb die Arbeiten ausführt und bescheinigt. Bewährt hat sich hier, den Schornsteinfeger frühzeitig einzubinden: Er beurteilt, ob der geplante Ofen die technischen Anforderungen erfüllt, und stellt die nötige Bescheinigung aus.

Übersicht: Steuerliche Möglichkeiten beim Kaminofen 2026

Situation Steuerlicher Weg Maximaler Vorteil
Einbau durch Handwerksbetrieb Handwerkerleistung (§ 35a EStG) 1.200 € pro Jahr
Schornsteinfegerkosten jährlich Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) 510 € pro Jahr
Ersatz alter Heizanlage, Eigenheim ≥ 10 Jahre Energetische Sanierung (§ 35c EStG) 40.000 € über 3 Jahre
Vermieter: fest eingebauter Ofen Abschreibung (AfA) als Gebäudebestandteil Nutzungsdauer 10–15 Jahre
Beruflich genutztes Arbeitszimmer Betriebsausgabe / Werbungskosten anteilig Abhängig vom Anteil

Worauf du beim Beleg-Management achten solltest

Kritisch zu sehen ist, dass viele Handwerkerrechnungen Arbeits- und Materialkosten nicht sauber trennen. Bitte deinen Kaminbauer oder Ofensetzer ausdrücklich darum, beide Positionen separat auszuweisen. Nur so kannst du die Lohnkosten korrekt in der Steuererklärung ansetzen. Heb alle Rechnungen und Kontoauszüge mindestens drei Jahre auf. Das Finanzamt fordert Nachweise, wenn es Rückfragen gibt.

Wer mehrere Maßnahmen in einem Jahr kombiniert, also Einbau, Schornsteinfeger und Wartung, sollte prüfen, ob er die jeweiligen Obergrenzen der verschiedenen Förderparagrafen bereits ausschöpft. Die Grenzen gelten je Haushalt, nicht je Maßnahme.

Häufige Fragen

Kann ich den Kaminofen selbst steuerlich absetzen, wenn ich ihn selbst einbaue?

Nein. Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es nur für bezahlte Arbeitskosten eines Fachbetriebs. Eigenleistungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Zählt der Kaminofen zur Wohnfläche und wirkt sich das auf die Steuer aus?

Der Ofen verkleinert die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung nicht. Für Vermieter beeinflusst die Wohnfläche aber die Abschreibung und die Mieteinnahmen steuerlich.

Wie hoch ist der Steuerbonus für den Einbau eines Kaminofens konkret?

20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten, Gerätepreis und Barzahlungen zählen nicht.

Kann ich Brennholzkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Heizmaterial wie Brennholz ist keine Handwerkerleistung und nicht absetzbar. Nur Arbeitskosten für Einbau, Wartung und Schornsteinfeger zählen.

Wann gilt der höhere Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz beim Kaminofen?

Wenn du einen alten Heizkessel im selbst bewohnten Haus (mindestens zehn Jahre alt) durch einen effizienten Ofen ersetzt und ein anerkannter Fachbetrieb die Arbeit bescheinigt.

Transparenz-Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generierte Symbolbilder.

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